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Panik BKS


Panik BKS - EN179

Notausgänge nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude (oder Gebäudeteile) die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Dies können unter anderem auch Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden sein, die nur von autorisierten Personen genutzt werden. Als Beschlagelemente sind Drücker vorgeschrieben bei denen nach DIN EN 179 das freie Ende des Drückers so ausgeführt sein muss, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden. Die Beschlaggarnituren können als Drücker oder Wechselgarnituren ausgeführt werden.

Die Verschraubung ist vorzugsweise durchgehend auszuführen, wobei das Montagezubehör ebenfalls Bestandteil der Prüf- und Verpackungseinheit ist.

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Panik BKS EN125

Paniktüren nach DIN EN 1125 sind bestimmt für öffentlichen Gebäude (oder Gebäudeteile), bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen. Hiervon sind zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Hier sind Stangengriffe oder Druckstangen die über die Türbreite gehen zwingend als Beschlagelemente vorgeschrieben!

Die Verschraubung ist vorzugsweise durchgehend auszuführen, wobei das Montagezubehör ebenfalls Bestandteil der Prüf- und Verpackungseinheit ist.